ANTRAG auf Vermittlung eines Territorial Lords
Nennen Sie sich "Laird of ..." oder "Lady of ..."
Noblesse oblige - Adel verpflichtet! Zwei Namen stehen derzeit zur Vermittlung an: Laird of Glencairn und Laird of John O`Groats.
Beide Titel sind weltweit legal führbar und anerkannt!
Unglaublich, aber wahr: Auch Sie als Deutscher, Österreicher oder Schweizer können den Titel eines echten schottischen Highland-Lords erwerben, führen und weitervererben. Hierbei handelt es sich um zwei schottische Lairdtitel. Und zwar durch Kauf einer Parzelle Landes, an den diese Titel für alle Zeiten gebunden sind (Erwerb per Feudalrecht) ganz offiziell in Schottland auf Ihren Namen registriert! So haben die unterschiedlichsten Herrscher vor etlichen hundert Jahren damit begonnen, verdienten Untertanen Ländereien zu übertragen. Deren Inhaber wurde in vielen Fällen über den Besitz zu Adligen erhoben. Die Tradition des titelbeinhaltenden Grundeigentums hat sich bis zum heutigen Tage erhalten.
Und weiter besteht in den meisten Ländern die Möglichkeit, einen Titel losgelöst von dem eigentlichen Grund und Boden erlangen zu können.
Werden Sie "Laird of Glencairn" oder "Laird of John O`Groats". Eine Möglichkeit zu mehr gesellschaftlichem Respekt, Ansehen und Kontakten zu kommen... inklusive Miteigentum an titelbeinhaltenden schottischen Ländereien.
Es ist ein angenehmes Wissen, selbst der Lordship anzugehören. Die Führung des Titels ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz erlaubt (auf Briefbögen, Visitenkarten, im Geschäftsverkehr usw.).
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