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Ihr Schweizer Bankkonto mit Kreditkarte
Geld gehört auf ein Schweizer Bankkonto. Das Schweizer Bankgeheimnis gilt als eines der strengsten der ganzen Welt und ist in der Gesetzgebung der Schweiz fest verankert. Unter anderem ist dort bestimmt, dass ein Schweizer Bankier Informationen über ein Schweizer Bankkonto absolut vertraulich behandeln muss. Dies ist einer der höchsten Grundsätze des Schweizer Bankgeheimnisses und wird bei Missachtung mit einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe geahndet. Diese Verschwiegenheit ist auch einer der Gründe, warum viele Deutsche ein Schweizer Bankkonto eröffnen.
Geld gehört in die Schweiz
Das Schweizer Bankgeheimnis gilt als eines der strengsten der ganzen Welt und ist in der Gesetzgebung der Schweiz fest verankert. Unter anderem ist dort bestimmt, dass ein Schweizer Bankier Informationen über ein Schweizer Bankkonto absolut vertraulich behandeln muss. Dies ist einer der höchsten Grundsätze des Schweizer Bankgeheimnisses und wird bei Missachtung mit einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe geahndet. Diese Verschwiegenheit ist auch einer der Gründe, warum viele Deutsche ein Schweizer Bankkonto eröffnen. Vor allem das „Nummerkonto“ ist hier sehr beliebt, denn es verspricht das höchste Maß an Diskretion. Grundsätzlich gibt es in der Gesetzgebung der Schweiz keine Liste durch die klar definiert ist, in welchen Fällen das Bankgeheimnis gilt. Es ergibt sich aus der gesamten Rechtssprechung des kleinen Staates. Wer ein Schweizer Bankkonto eröffnen möchte, der kann sich aber sicher sein, dass alle Kontakte, die im Zusammenhang mit der Kontoeröffnung stehen, geschützt sind. Zudem kann man sicher sein, dass der Bankier nicht nur verpflichtet ist, alle Dinge die ein Schweizer Bankkonto betreffen vertraulich zu behandeln, sondern auch alle Fakten, die im Zusammenhang mit dem Kontoinhaber stehen. So darf er niemals Auskunft über etwaige Unterhaltszahlungen an Dritte geben, darf keine Informationen über Zahlungseingänge oder Überweisungen weiter geben, auch nicht die Namen von Inhabern eines Nummernkontos.
Eine Ausnahme von dieser Verschwiegenheitspflicht ist nur dann gegeben, wenn es gilt schwere Straftaten, wie beispielsweise den Drogenhandel oder den Schmuggel mit Waffen, aufzudecken. Handelt es sich jedoch um eine Steuerhinterziehung, dann wird allerdings das Schweizer Bankgeheimnis nicht gelüftet. Begründet ist dies darin, dass in der Schweiz das Nicht-Anmelden von Einkommen oder Vermögenswerte nicht als Straftat angesehen wird. Weder die Schweizer Behörden noch die aus dem Ausland können in diesem Fall Informationen über das betreffende Schweizer Bankkonto einholen. Eine Lüftung des Bankgeheimnisses in diesem Fall wäre nur dann möglich, wenn ein Schweizer Richter davon überzeugt werden kann, dass eine schwere Straftat nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch vorliegt. Eine sehr schwere Verfahrensweise, was das Schweizer Bankkonto für eine Reihe von vermögenden Personen so interessant macht. Auch bei einer Erbschaft oder bei Scheidungen wird das Schweizer Bankgeheimnis nicht gebrochen. Außer Kraft gesetzt werden kann das Bankgeheimnis in der Schweiz in anderen Fällen nur durch den Kontoinhaber selbst. Nur wenn dieser der Bank das Okay für die Lüftung der finanziellen Angelegenheiten gibt, können andere Einrichtungen Informationen über das Schweizer Bankkonto bekommen. Im Vergleich zum Bankgeheimnis in Deutschland ist das Schweizer Bankgeheimnis wirklich sehr streng. Begründet ist dies darin, dass die Schweizer eine liberale Auffassung vom Staat haben und daher sehr großen Wert auf die Wahrung der Privatsphäre legt, was nicht nur für die Schweizer Bevölkerung gilt, sondern für alle, die hier ein Schweizer Bankkonto eröffnen. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass das Schweizer Bankgeheimnis nicht verjährt. Damit muss das Bankgeheimnis in der Schweiz auch dann gewahrt werden, wenn man ein Bankkonto kündigt. Die Verschwiegenheitspflicht für den Bankier geht über den Ruhestand oder einen Arbeitsplatzwechsel hinaus. Er unterliegt praktisch bis zu seinem Tode der Schweigepflicht über das Schweizer Bankkonto.
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